SiGeKo

Der SiGeKo – Wer ist das überhaupt?

Das Arbeiten auf der Baustelle ist mit besonderen Gefährdungen verbunden. Auf die dort tätigen Beschäftigten wirken im Baustellenalltag Gefährdungen und Belastungen ein, die es bei festen Betriebsstätten nicht gibt. Auf Baustellen sind Terminverschiebungen, wechselnde klimatische Bedingungen, sich ändernde Verkehrswege, unterschiedliche Gewerke und viele andere Bedingungen meistens täglich neu zu bewerten. Aus diesem Grund wurde am 1. Juli 1999 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, kurz Baustellenverordnung (BaustellV), von der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Diese hatte und hat nach wie vor die wesentliche Verbesserung des Schutzes der auf Baustellen tätigen Personen zum Ziel. Nach § 4 der Baustellenverordnung haben alle Bauherren, egal ob Einfamilienhaus, Industrieanlage, Neu- oder Umbau, Sanierung, etc. die Verantwortung als Veranlasser eines Bauvorhabens für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen. Diese Pflicht beinhaltet auch die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr – mangels eigener Fachkenntnisse – die Aufgaben nicht selbst wahrnehmen kann.

Planung eines Bauvorhabens – Natürlich mit dem SiGeKo!

Der SiGeKo übernimmt in der Planungsphase des Bauvorhabens wichtige Aufgaben. So ist er dafür zuständig, dass bereits bei der Planung des Gebäudes die Sicherungsmaßnahmen für spätere Arbeiten berücksichtigt werden, wie z.B. Zugänge zum Kamin, Reinigung der Dachentwässerung, Instandhaltung der Fassade, etc. Kurz gesagt, alle bei dem späteren Betrieb des Gebäudes anfallenden Arbeiten. Bei der Planung sind ebenfalls die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle zu identifizieren. Entsprechende Maßnahmen in Berücksichtigung der in §4 Arbeitsschutzgesetz formulierten allgemeinen Grundsätze zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind zu entwickeln. Des Weiteren ist er an der Planung der Baustelleneinrichtung beteiligt und fungiert als wichtiger Berater, wenn es darum geht, Terminabläufe und gemeinsam genutzte Schutzeinrichtungen zu planen. Zum Ausschluss wechselseitiger Gefährdungen, muss auch die Lage des Baugrundstücks berücksichtigt werden. Die Sicherung gegen unbefugten Zugang, Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, Außeneinflüsse auf die Baustelle, z.B. durch anliegende Industriebetriebe, wie auch Emissionen der Baustelle auf die Umgebung müssen berücksichtigt werden. Auch bei dieser Bauherrenverantwortung unterstützt der SiGeKo. Wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind, die Zahl der Beschäftigten auf der Baustelle oder die Bauzeit festgelegte Grenzen überschreiten oder gefährliche Arbeiten ausgeführt werden ist ein SiGe- Plan zu erstellen. Er gibt Auskunft über die durchzuführenden Arbeiten und informiert über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und wichtige Termine der Baustelle, von der Einrichtung bis zur Fertigstellung. Auch diese Tätigkeit kann der SiGeKo für den Bauherren übernehmen.

Aufgaben des SiGeKo während der Ausführungsphase

In der Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens bleibt der Sicherheitskoordinator nah am Geschehen. Der SiGe-Plan ist mit Beginn der Bauarbeiten nicht abgeschlossen. Er muss bei Bedarf fortgeschrieben und an sich verändernde Bedingungen angepasst werden. Der SiGeKo überwacht während der Ausführung, dass die im SiGe-Plan verankerten Vorgaben eingehalten werden. Er koordiniert die Zusammenarbeit aller am Bauprojekt beteiligten Unternehmen in Bezug auf die Schutzmaßnahmen aus dem SiGe-Plan. Hält er in diesem Zusammenhang eine Sicherheitsbesprechung oder –begehung der einzelnen Gewerke für sinnvoll, organisiert und protokolliert diese in Rücksprache mit dem Bauherrn.

Beachten Sie bitte!

Der SiGeKo ist Ihr Berater! Er sorgt dafür, dass Ihr Bauprojekt gemäß den Vorgaben der Baustellenverordnung rechtssicher abgewickelt wird. Er informiert und unterstützt Sie, oder die von Ihnen direkt beauftragten Unternehmen, bei der Veranlassung oder Umsetzung, die sich aus dem SiGe- Plan ergeben. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator entbindet Sie NICHT von Ihrer Verantwortung als Bauherr! Er übernimmt KEINE Koordinationsverantwortung als Vorgesetzter oder Bauleiter gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Stellung eines SiGeKo – Für die Vereinbarung eines kostenlosen Vorabtermins bitte hier klicken